Seit 11 Jahren – An Halloween feiern wir immer das Nachtflugverbot
Elfter Jahrestag der Einführung einer sechsstündigen Nachtruhe von 23.00 bis 5.00 Uhr am Flughafen Frankfurt und in der Rhein-Main-Region
Am 30. Oktober 2022 jährt sich die Einführung eines Nachtflugverbots am Frankfurter Flughafen zum 11. Mal.
Darauf weisen für den Deutsche Fluglärmdienst (DFLD) und das Institut zur Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Lärm e. V. (IAGL) ihr Sprecher Martin Kessel, für die Bürgerinitiative Luftverkehr (BIL) Offenbach Ingrid Wagner und der ehemalige Vorsitzende der Interessengemeinschaft zur Bekämpfung des Fluglärms (IGF) Rhein-Main e. v. Dirk Treber hin.
Um was geht es: Seit Ende der 70ziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts haben mehrere Bürgerinitiativen gegen den Ausbau des Frankfurter Rhein-Main Flughafens zwei zentrale Forderungen zur Verbesserung der Lebens- und Umweltqualität der Menschen im Umfeld des Airports erhoben: „Keine Startbahn 18 West!“ und „Nachtflugverbot von 22.00 bis 06.00 Uhr!“
Die Startbahn West konnte trotz eines vielfältigen und kreativen gewaltfreien Bürgerprotests, der Durchführung eines hessenweiten Volksbegehrens und zahlreicher Eingaben und Klagen 1982 nicht verhindert werden. Ebenso wenig die Erweiterung des Frankfurter Flughafens im Süden zur Cargo-City-Süd in 1995 und dann 2007 die Genehmigung für den Bau der Landebahn Nordwest und des Terminals 3.
Allerdings haben die langjährigen und intensiven Proteste von Jung und Alt, Männer und Frauen, Medizinern, Juristen, Wissenschaftlern, Christen, Gewerkschaftern, Arbeitern, Handwerkern, Angestellten, Beamten, Unternehmern, Lehrern, Schülern und Studenten gemeinsam mit Natur- und Umweltverbänden und zahlreichen Kommunalpolitikern nach 32 Jahren erreicht, dass es zu einem (wenn auch nicht genügenden) Nachtflugverbot gekommen ist. Dies sieht vor, dass keine Starts und Landungen zwischen 23.00 und 05.00 Uhr stattfinden dürfen. Ausnahmen sind jedoch erlaubt.
Hintergründe zum Nachflugverbot
Seit dem 30. Oktober 2011 dürfen auf dem Frankfurter Flughafen zwischen 23.00 und 05.00 Uhr keine planmäßigen Flugbewegungen stattfinden. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hatte ein Nachtflugverbot verhängt. Nach dem Planfeststellungsbeschluss sollten zwischen 23.00 und 05.00 Uhr 17 Flüge erlaubt sein. Gegen diesen Beschluss gab es Klagen von Bürgern und Kommunen. Im August 2009 beanstandete das VGH Kassel die 17 Nachtflüge und verpflichtete das Land Hessen, diesen Teil des Planfeststellungbeschlusses anders zu regeln. Das Land Hessen hatte gegen diese Entscheidung Revision eingelegt. Damit wären bis zu einem abschließenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts 17 geplante Nachtflüge zwischen 23.00 und 05.00 Uhr möglich gewesen. Dagegen hatten mehrere Kläger aus der Rhein-Main-Region einen Eilantrag gestellt. In Konsequenz zur Beanstandung des Planfeststellungsbeschlusses hatten die Richter in Kassel daraufhin mit Beginn des Winterflugplans 2011/2012 mit Wirkung zum 30.Oktober 2021 ein sechsstündiges Nachtflugverbot erlassen.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 04.04.2012 entschieden, dass planmäßige Flüge in der Mediationsnacht zwischen 23.00 und 05.00 Uhr weiterhin unzulässig sind. Außerdem dürfen zwischen 22.00 und 23.00 Uhr und zwischen 05.00 und 06.00 Uhr durchschnittlich nur noch 133 statt 150 planmäßige Flüge stattfinden, die Fluglärmbelastungen sollen zur Nachtzeit hin abschwellen und zur Tagzeit hin anschwellen.
Auch wenn diese sechsstündigen Betriebsbeschränkungen mit ihren zahlreichen Ausnahmen nicht den Bürger-Forderungen nach einem absoluten achtstündigen Nachtflugverbot entsprechen, werden wir in der Rhein-Main-Region um diese nächtliche Ruhezeit von vielen Flughafenanwohnern an anderen deutschen Flughäfen und in vielen europäischen Ländern bewundert. Auch alle Versuche der EU-Verkehrskommission diese nächtlichen Betriebsbeschränkungen am Airport Frankfurt im Zeitraum von 2012 bis 2016 rückgängig zu machen, konnten durch ein europaweites Netzwerk von BI-Vertretern, Umweltverbänden und Europapolitikern erfolgreich verhindert werden.
Abschließend stellen Martin Kessel, Ingrid Wagner und Dirk Treber fest: „Der 30. Oktober 2011 ist ein erster wichtiger Schritt hin zu einem achtstündigen Nachtflugverbot, dass zukünftig für alle deutschen und europäischen Flughäfen gelten sollte.“
Zusätzlich sollten Kurzstreckenflüge bis 600 km auf die Bahn verlagert, eine europaweite Kerosinbesteuerung und eine CO²-Angabe eingeführt, die Fluglärmbelastungen ebenso wie die Belastungen durch Luftschadstoffe und Feinstäube reduziert und aus Gründen des Klimaschutzes eine neue Mobilitäts- und Tourismuspolitik entwickelt werden, die weitgehend ohne Flugverkehr stattfinden kann und wird.
Martin Kessel, Deutscher Fluglärmdienst (DFLD) und
Institut zur Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Lärm e. V. (IAGL)
Ingrid Wagner, Bürgerinitiative Flugverkehr (BIL) Offenbach
Dirk Treber, ehemaliger Vorsitzender der Interessengemeinschaft
zur Bekämpfung des Fluglärms (IGF) Rhein-Main e. V.
Als pdf: https://www.igfluglaerm.de/wp-content/uploads/2022/10/PMNachtflugverbot30102022.pdf
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