Hier ist ein Link zum Entwurf auf der Seite der Bundesvereinigung gegen Fluglärm. Beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUB) war der Text nicht zu finden.
Der Webseite der Bürgerinitiave gegen Fluglärm Raunheim (BIFR) (www.bi-fluglaerm-raunheim.de) sind die folgenden Informationen entnommen:
„Dieses Gesetz schützt den Fluglärm, nicht die Menschen“
Unter dieser Parole hat die BI Raunheim schon 2007 in Berlin demonstriert.
Wenn es nach der Bundesregierung geht, wird es auch diesmal nicht besser.
Nach vielen Verzögerungen hat nun das Bundesumweltministerium mit fast einem Jahr Verspätung einen Entwurf für einen Bericht zur gesetzlich vorgeschriebenen Evaluierung des Fluglärmgesetzes vorgelegt. Dieser Entwurf befindet sich derzeit noch bis 18.05. in der Länder- und Verbände-Anhörung und muss noch zwischen den beteiligten Ressorts der Bundesregierung, d.h. insbesondere noch mit dem Wirtschafts- und dem Verkehrs-Ministerium, abgestimmt werden.
Auch wenn der Entwurf schon erschreckend schwach ist, kann er dadurch eigentlich nur noch schlechter werden.
Wie befürchtet, ist vieles von dem, was im vor einem Jahr vorgelegten Bericht des Umweltbundesamtes zu dem Thema an Positivem enthalten war, aus dem BMUB-Entwurf verschwunden. Besonders krass wird das an der Bewertung der Fortschritte in der Lärmwirkungsforschung deutlich. Hier hatte das UBA mit Verweis auf die Forschungsergebnisse der letzten 10 Jahre u.a. eine Absenkung der Grenzwerte für die im Gesetz definierten Schutzbereiche um jeweils 10 dB(A) gefordert und dazu ausgeführt:
„Die aktuellen Forschungserkenntnisse aus dem Bereich der Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie der Fluglärmbelästigung und den mentalen Erkrankungen belegen, dass die SGW des FluLärmG keinen umfassenden Schutz hinsichtlich möglicher gesundheitlicher Auswirkung bieten. … Entsprechend sind die Tagesschutzzonengrenzwerte auf 50 dB(A) (TSZ1) bzw. 45 dB(A) (TSZ2) LAeq,Tag zu senken … Auch die SGW für die Nacht sind beruhend auf dem aktuellen Stand der Lärmwirkungsforschung anpassungsbedürftig. … Um die Gefahr der Beeinträchtigung der Gesundheit durch nächtliche fluglärmbedingte Schlafstörungen zu minimieren, ist der SGW für die Nacht daher auf 40 dB(A) LAeq,Nacht zu senken.“
Das BMUB ignoriert die Ergebnisse seiner Fachbehörde komplett und folgt den Gefälligkeitsstudien der Luftverkehrswirtschaft. Die Grenzwerte sollen lediglich um 2 dB(A) abgesenkt werden, da ansonsten wegen (überwiegend theoretischer) Lärmreduzierungen durch neuere Flugzeugtypen an vielen Flughäfen die Schutzbereiche verkleinert werden müssten, was als politisch heikel angesehen wird. Ansonsten sieht es keinen Grund für Verbesserungen:
„Die Angemessenheit und Geeignetheit der im Jahr 2007 im Rahmen einer umfassenden Abwägung vom Gesetzgeber festgesetzten Werte des § 2 Absatz 2 des Fluglärmgesetzes wird dadurch allerdings nicht in Frage gestellt. Eine über die vorgeschlagene Verschärfung der Werte des § 2 Absatz 2 des Fluglärmgesetzes hinausgehende, weiterreichende Grenzwertabsenkung wird daher derzeit von der Bundesregierung nicht empfohlen.“
Weitergehende Kritik des UBA und die grundlegende Forderung, dass die bisher auf Fluglärmgesetz und Luftverkehrsgesetz verteilten Regelungen zum Lärmschutz auf eine neue und konsistente Grundlage gestellt werden müssten, bleiben natürlich erst recht aussen vor.
Die Fluglärmkommission Frankfurt hat den Bericht in ihrer Sitzung am 02.05. analysiert und immerhin 13 Punkte gefunden, in denen der Bericht noch gewisse Verbesserungen des aktuellen Zustands vorsieht. Dazu gehören insbesondere einige, teilweise allerdings bereits von Gerichten geforderte Verbesserungen beim passiven Schallschutz wie bessere Lüftungssysteme und die Ausweitung der Ansprüche für Kitas, Schulen und Krankenhäuser.
Wohl in der Einschätzung, dass selbst diese kleinen Fortschritte in der Ressortabstimmung noch gefährdet sind, weist sie in ihren Eckpunkten zwar auf die grundlegenden Mängel hin, stellt aber die Notwendigkeit der Umsetzung dieser Punkte in den Vordergrund.
Eigentlich wäre es jetzt notwendig, dass die Betroffenen der Bundesregierung deutlich machen, was sie von deren Einschätzung der Lärmbetroffenheit halten. Insofern wäre es eigentlich begrüssenswert, dass der Bürgermeister der Stadt Flörsheim dazu auffordert, der Kanzlerin für mehr Fluglärmschutz zu schreiben. Dagegen spricht auch nicht, das diese Initiative wohl Teil seiner Bemühungen ist, bei der anstehenden Wahl im Amt bestätigt zu werden – man kann auch dümmeren Wahlkampf machen. Sehr zu wünschen übrig lässt allerdings der Inhalt seines Musterbriefes. Darin behauptet er, die „Vorschläge des Bundesumweltministeriums decken sich weitgehend mit den Forderungen und leidvollen Erfahrungen der rund um den Frankfurter Flughafen lebenden Bürgerinnen und Bürger“, was man angesichts der gravierenden Mängel nur als schlechten Scherz betrachten kann.
Man kann darüber streiten, ob es überhaupt Sinn macht, Briefe an die Regierung zu schreiben. Wenn man es aber tut, sollte das Richtige drinstehen – und das findet man eher im oben zitierten UBA-Bericht. Viel besser wäre es allerdings, die richtigen Forderungen auch in einer öffentlich wirksamen Weise zu vertreten, so dass die Regierung sie zur Kenntnis nehmen muss.
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