Im Planfeststellungsbeschluss von 2007 gab es seitens der Fraport zwei Szenarien für den Zeitraum 2005 bis 2020
A. Entwicklung der Flugbewegungen/Passagiere mit der neuen Landebahn
(Planfall 2020)
B. Entwicklung der Flugbewegungen/Passagiere, wenn der Ausbau nicht stattfindet (Plannullfall 2020)
Schaut man sich die Zahlen an (die BI Sachsenhausen hat es getan), so zeigt sich, dass der Luftverkehr in Frankfurt entsprechend Szenario B (es findet keine Ausbau statt) entwickelt hat. Damit hat Fraport selbst nachgewiesen, dass der Ausbau (die neue Landebahn) nicht erforderlich war.
In Form einer Fabel gekleidet liest sich dies so:
Bitte stellen Sie sich vor, dass Ihr Nachbar jeden Morgen um 5 Uhr neben Ihrem Schlafzimmer seinen Motor-Rasenmäher anwerfen und bis nachts um 23 Uhr laufen lassen darf. Er hat dazu die Erlaubnis der zuständigen Behörde erwirkt, weil sein Rasenmähen im öffentlichen Interesse sei.
Nach drei Jahren stellen Sie fest, dass er überhaupt keinen Rasen neben Ihrem Haus besitzt. Zur Rede gestellt, erklärt er, dass seine persönliche Lage es ihm auch in den nächsten sechs Jahren unmöglich macht, einen Rasen anzulegen.
Allerdings besteht er darauf, auch weiterhin jeden Morgen um fünf Uhr den Motor-Rasenmäher anzuwerfen und bis 23 Uhr laufen zu lassen, weil dies im öffentlichen Interesse ist.
Wenn ich diese Geschichte Leuten erzähle, die nicht vom Ausbau betroffen sind, sagen die sofort:
In einem solchen Fall kann das öffentliche Interesse doch nicht mehr bestehen!
(Fabel „Vom Rasenmäher und dem öffentlichen Interesse“ von Karl Fechter )
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