Dr. Kavai: Kampf gegen Fluglärm weiterhin im Fokus

Andre_KavaiPresseerklärung des Main-Kinzig-Kreises (auch im Gelnhäuser Boten vom 14.8.2013 erschienen)

Dr. André Kavai (SPD)
Erster Kreisbegeordneter des Main-Kinzig-Kreiss

Dr. Kavai: Kampf gegen Fluglärm weiterhin im Fokus

2. August. – Ein knappes Jahr nachdem die Deutsche Flugsicherung den nördlichen und südlichen Gegenanflug auf den Frankfurter Flughafen wieder auf 5.000 Fuß angehoben hat, fordert der Erste Kreisbeigeordnete Dr. André Kavai die Deutsche Flugsicherung auf, auch die Eindrehhöhen und den Endanflug wieder anzuheben und auf den Stand von vor dem 10. März 2011 zurückzuversetzen.

„Erst wenn auch diese Flughöhen wieder angehoben werden, ist über dem Main-Kinzig-Kreis mit einer gewissen Entspannung der Situation zu rechnen“, betont Dr. Kavai, wohl wissend, dass auch dann „nur“ ein Status Quo erreicht werde, über den es zuvor ebenfalls reichlich Anlass zu Klagen gab. „Die Wiederanhebung von Gegenanflügen und Endanflügen kann nur ein kleiner erster Schritt sein, es ist ja nicht so, dass wir vor März 2011 keinen Fluglärm über dem Main-Kinzig-Kreis hatten“, erläutert Dr. Kavai, der für den Main-Kinzig-Kreis in der Fluglärmkommission sitzt. Kavai hatte bereits in der Sitzung der Fluglärmkommission am 14. November 2012 einen Antrag eingebracht, der diese Forderung enthielt, und einstimmig angenommen wurde. „Es wird langsam Zeit, dass die DFS Taten folgen lässt“, unterstreicht Dr. Kavai.
Die Deutsche Flugsicherung habe zudem angekündigt, den konstanten Sinkflug (Continuous Descent Approach) ab 17. Oktober in den Regelbetrieb überführen zu wollen. Dadurch können Flugzeuge im Sinkflug bis zum Anflugpunkt des Flughafenradars in 1.500 Meter Nord und 1.200 Meter Süd geleitet werden. Das CDO-Verfahren war Ende Mai 2012 als Probebetrieb eingeführt worden.

„Immer, wenn es möglich ist, soll dieses Anflugverfahren genutzt werden“, informiert Dr. Kavai. Genau in dieser Umschreibung sieht er auch das „Problem“. Zwar sei die Übernahme des CDO-Verfahrens in den Regelbetrieb zu begrüßen, jedoch sei die Nutzung dieser Art des Anflugverfahrens bei hohem Verkehrsaufkommen für die Piloten nicht verpflichtend. „Es lässt sich folglich nur schwerlich überprüfen, ob der kontinuierliche Sinkflug so oft wie tatsächlich möglich angewendet wird“, macht Kavai deutlich. Er werde sich dafür einsetzen, dass der Sinkflug verpflichtend vorgeschrieben werde. Der derzeitige Anteil des CDO-Verfahrens liege nur bei 41 Prozent.

Auch auf dem Klageweg stünden noch Entscheidungen aus, unterrichtet der Erste Kreisbeigeordnete. Immer noch anhängig sei die gemeinsame Verwaltungsklage des Main-Kinzig-Kreises, der Stadt Hanau und der Gemeinde Rodenbach vom Februar 2008 vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel gegen den Planfeststellungsbescheid der Hessischen Landesregierung zur Erweiterung des Flughafens Frankfurt vom 18.12.2007. Zwar seien die Musterklagen vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit Urteil vom 4. April 2012 bereits entschieden worden, ein konkreter Verhandlungstermin für die Klage des Kreises sowie 250 weiterer Kläger stehe jedoch noch aus. In Leipzig hatte das Bundesverwaltungsgericht im April 2012 das Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen in der Zeit zwischen 23 und 5 Uhr bestätigt.

Der Kreis fordert in seiner Klage ein Nachtflugverbot zwischen 22 und 6 Uhr und die verpflichtende Einführung des kontinuierlichen Gleitsinkfluges (CDA/CDO-Verfahren). Allerdings wird nunmehr die gesonderte Klage des Main-Kinzig-Kreises gegen die erfolgte Absenkung der Flughöhen ab 10. März 2011 in einer Hauptverhandlung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes in Kassel am 24.September zunächst mündlich verhandelt. Wann mit einem Urteilsspruch gerechnet werden könne, stehe indes noch nicht fest.

Ebenfalls offen ist noch die Klage des Main-Kinzig-Kreises gegen den Anpassungsbescheid zur Umsetzung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes zum Nachtflugverbot. Während der Main-Kinzig-Kreis ein formales und öffentliches Planergänzungsverfahren gefordert hatte, beließ es die Hessische Landesregierung im Mai 2012 bei einem schlichten „Anpassungs- und Klarstellungsbescheid“ – was juristisch heftig umstritten ist. „Ein erneutes Planergänzungsverfahren hätten dem Kreis, den Kommunen, und den Bürgerinnen und Bürgern im Kampf gegen den unnötigen Fluglärm formal mehr Einwirkungsmöglichkeiten eröffnet,“ macht Dr. Kavai deutlich.

Außerdem ist der Antrag des Main-Kinzig-Kreises beim Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung offen. In dem Antrag fordert der Main-Kinzig-Kreis die Umsetzung der lärmmindernden Vorschläge im Anflugverfahren, die der vom Main-Kinzig-Kreis beauftragte Gutachter Michael Morr erarbeitet und auch in Simulationsversuchen als umsetzbar dargestellt hat. Dazu gehört unter anderem auch das Point-Merge-Verfahren (in Verbindung mit dem Gleitsinkflug), bei dem Flugzeuge aus großer Höhe anfliegen und erst sehr spät und geordnet in den Endanflug auf den Frankfurter Flughafen übergehen.

„Es hat sich in der Vergangenheit immer bewahrheitet, dass die DFS Veränderungen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger nur sehr zögerlich und widerwillig umsetzt. Deswegen müssen wir alle gemeinsam weiter unseren Kampf gegen den vermeidbaren Fluglärm führen“, setzt Dr. Kavai auch in Zukunft auf eine breite Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger.

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